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   BGH, 12.06.1951 - V BLw 37/50   

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https://dejure.org/1951,1287
BGH, 12.06.1951 - V BLw 37/50 (https://dejure.org/1951,1287)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1951 - V BLw 37/50 (https://dejure.org/1951,1287)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1951 - V BLw 37/50 (https://dejure.org/1951,1287)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1951 - V BLw 108/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.1951 - V BLw 37/50
    Damit hatten sie gleichzeitig dem Antragsgegner die Grundlage für eine Beteiligung am Verfahren auf Grund von § 37 Abs. 1 Buchst. f und Abs. 2 LVO gegeben, die bei einem Genehmigungsverfahren allein wohl nicht gegeben gewesen wäre, weil der Antragsgegner in seinen subjektiven Rechten durch den Vertrag und das Genehmigungsverfahren nicht unmittelbar betroffen wurde (vgl. dazu die zum Abdruck bestimmten Beschlüsse des Senats vom 13.3.1951, V BLw 108/50 und vom 3.4.1951, V BLw 5/50).
  • BGH, 03.04.1951 - V BLw 5/50

    Hofübergabevertrag. Beschwerderecht

    Auszug aus BGH, 12.06.1951 - V BLw 37/50
    Damit hatten sie gleichzeitig dem Antragsgegner die Grundlage für eine Beteiligung am Verfahren auf Grund von § 37 Abs. 1 Buchst. f und Abs. 2 LVO gegeben, die bei einem Genehmigungsverfahren allein wohl nicht gegeben gewesen wäre, weil der Antragsgegner in seinen subjektiven Rechten durch den Vertrag und das Genehmigungsverfahren nicht unmittelbar betroffen wurde (vgl. dazu die zum Abdruck bestimmten Beschlüsse des Senats vom 13.3.1951, V BLw 108/50 und vom 3.4.1951, V BLw 5/50).
  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Es ist auch nicht zu beanstanden, daß das Amtsgericht die Offensichtlichkeit der Nichtigkeit aus seiner Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse auf Grund des bei ihm anhängigen Räumungsverfahrens hergeleitet hat, wenn auch beide Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind; denn es brauchte sich in dem gegenwärtigen Verfahren des ihm aus dem Parallelverfahren bekannten Sachverhalts nicht zu verschliessen (vgl. hierzu Beschluß des erkenne den Senats vom 12. Juni 1951, V BLw 37/50).
  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

    Wollen die Beteiligten die Frage der Rechtsgültigkeit des Pachtvertrages im Rahmen des Pachtschutzverfahrens rechtskräftig zur Klärung bringen, so müssen sie einen entsprechenden Feststellungsantrag stellen; führt ein solcher Antrag zur Feststellung der Nichtigkeit des Vertrages, so würde diese Nichtigkeit im Pachtschutzverfahren zu berücksichtigen sein (vgl. entsprechend Beschl des erkennenden Senats vom 12. Juni 1951, V BLw 37/50; RechtdLandw 1951, 252).
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51

    Rechtsmittel

    Wenn die Rechtsbeschwerde den Standpunkt vertritt, dass eine offensichtliche Nichtigkeit nur bei Verstössen gegen Formvorschriften gegeben und daher im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sei, so kann ihr nicht gefolgt werden (vgl. bereits Beschl des erkennenden Senats vom 12.2.1951, V BLw 37/50, RechtdLandw 1951, 252; weiter BGHZ 3, 254 ff und den gleichzeitig in der Sache V BLw 38/51 ergehenden Beschluss).
  • BGH, 07.07.1953 - V BLw 29/53

    Rechtsmittel

    Außer diesen Fällen, von denen hier keiner gegeben ist, bleibt noch der Wegfall des zunächst Berufenen mit rückwirkender Kraft übrig, wenn der Erblasser für den endgültigen Anfall der Erbschaft eine Bedingung gesetzt hat, wobei es sich um eine aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) handeln müßte, deren Eintritt nicht all zu lange nach dem Erbfall oder nach der Kenntniserlangung von dem Grunde der Berufung liegen dürfte, weil sonst ein zu langer Schwebezustand für den endgültigen Anfall der Erbschaft bestände und damit dann die Annahme einer auflösenden Bedingung (§ 158 Abs. 2 BGB) nahegelegt würde, die zur Annahme einer Vor- und Nacherbschaft führen müßte (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Juni 1951, V BLw 37/50).
  • BGH, 08.04.1952 - V BLw 63/51

    Rechtsmittel

    Das kann der Fall sein, wenn aus einem mit einem Genehmigungsverfahren verbundenen Feststellungsverfahren sich ohne weiteres die privatrechtliche Unwirksamkeit des zu genehmigenden Rechtsgeschäfts ergibt (Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Juni 1951, V BLw 37/50; RechtdLandw 1951, 252) oder wenn sich die Rechtsfolge der Unwirksamkeit aus einer bereits ergangenen rechtskräftigen Feststellung ergibt (Beschluss des erkennenden Senats vom 19. Februar 1952, V BLw 14/51).
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 38/51

    Rechtsmittel

    Das schließt aber nicht aus, die Nichtigkeit und damit auch die Unwirksamkeit zu berücksichtigen, wenn sich diese aus einem mit dem betreffenden Genehmigungsverfahren verbundenen weiteren Verfahren ergibt (Beschluß des erkennenden Senats vom 12.6.1951, V BLw 37/50; RechtdLandw 1951, 252), wie das hier der Fall ist.
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